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Strahlenschutzbeauftragter

Strahlenschutzbeauftragter Aufgaben sind in §§43 StriSchV beschrieben:

Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem:
  • Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
  • Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen ect.
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
  • Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z. B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
  • Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter.