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IFAU Arbeitssicherheit und Umweltschutz
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Räumliche Nähe

Staplerfahrerausbildung

Der Unternehmer darf nur Personen zum Führen von Flurförderzeuge mit Fahrersitz beauftragen, die eine entsprechende Ausbildung haben.

In der DGUV 308-001ist die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeuge geregelt.
  • Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
  • Standsicherheit, Umgang mit Lasten
  • Betrieb in der Praxis
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Praktische Fahrübungen
  • Prüfung in Theorie und Praxis