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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SIGEKO

Als Bauherr sind Sie verpflichtet bei allen größeren Baumaßnahmen einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, da das Unfall- und Gesundheitsrisiko auf Baustellen erhöht ist.
  • Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGeKo-Plan) Baustellenverordnung, Vorankündigung
  • Maßnahmen zum Schutz vor gewerkübergreifenden Gefährdung bei der Zusammenarbeit mit mehreren Arbeitgeber
  • Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtung z.B. Gerüste
  • Organisation und Durchführung von Baustellenbegehungen mit Protokollierung
  • Erstellen der Unterlagen von späteren Arbeiten am Bauwerk