Expertenteam
Individuelle Beratung
IFAU Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Persönliche Betreuung
Räumliche Nähe

Brandschutz

Ab einer bestimmten Größe sind Sie in Baden-Württemberg verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Dabei liegt der Schwerpunkt im vorbeugenden Brandschutz.
  • Beurteilung von Brandgefärdungen an Arbeitsplätzen
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Teilnahme an der behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Kontrolle von Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrplänen und Alarmplänen auf Aktualität
  • Erstellen von Flucht- und Rettungspläne/Feuerwehrpläne
  • Schulung von Brandschutzhelfern in Theorie und Praxis
  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung Teil A, B, C
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Dokumentation von Begehungen im Brandschutz
  • Meldung von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützung der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen von Beschäftigten im Brandschutz
  • Kontrolle von Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege