Expertenteam
Individuelle Beratung
IFAU Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Persönliche Betreuung
Räumliche Nähe

Arbeitsschutz

Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG) §6 und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Beraten bei:
    - der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
    - der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
    - der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
    - der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
    - der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Überprüfung der Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren