Strahlenschutzbeauftragter
Strahlenschutzbeauftragter Aufgaben sind in §§43 StriSchV beschrieben:
Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem:
Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten gehören unter anderem:
- Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
- Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen ect.
- Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
- Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z. B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
- Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter.