Staplerfahrerausbildung
Der Unternehmer darf nur Personen zum Führen von Flurförderzeuge mit Fahrersitz beauftragen, die eine entsprechende Ausbildung haben.
In der DGUV 308-001ist die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeuge geregelt.
In der DGUV 308-001ist die Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeuge geregelt.
- Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
- Standsicherheit, Umgang mit Lasten
- Betrieb in der Praxis
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Praktische Fahrübungen
- Prüfung in Theorie und Praxis