Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - SIGEKO
Als Bauherr sind Sie verpflichtet bei allen größeren Baumaßnahmen einen qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, da das Unfall- und Gesundheitsrisiko auf Baustellen erhöht ist.
- Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGeKo-Plan) Baustellenverordnung, Vorankündigung
- Maßnahmen zum Schutz vor gewerkübergreifenden Gefährdung bei der Zusammenarbeit mit mehreren Arbeitgeber
- Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtung z.B. Gerüste
- Organisation und Durchführung von Baustellenbegehungen mit Protokollierung
- Erstellen der Unterlagen von späteren Arbeiten am Bauwerk