Laserschutzbeauftragter
Laserschutzbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber
- bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung na § 3 OStrV
- bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 und
- bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach § 5 Satz 1
Aufgaben des Laserschutzbeauftragten:
- die Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- die Mitwirkung bei der Umsetzung der in der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer festgelegten Schutzmaßnahmen wie Mitwirkung bei der Unterweisung der Mitarbeiter, Abgrenzung und Kennzeichnen des Laserbereichs, Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Laserschutzbrille….
- Die Gewährleistung des sicheren Betriebs durch regelmäßige Kontrolle der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen.