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Laserschutzbeauftragter

Laserschutzbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber

  1. bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung na § 3 OStrV
  2. bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 und
  3. bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach § 5 Satz 1

Aufgaben des Laserschutzbeauftragten: