Brandschutz
Ab einer bestimmten Größe sind Sie in Baden-Württemberg verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Dabei liegt der Schwerpunkt im vorbeugenden Brandschutz.
- Beurteilung von Brandgefärdungen an Arbeitsplätzen
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Teilnahme an der behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
- Kontrolle von Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrplänen und Alarmplänen auf Aktualität
- Erstellen von Flucht- und Rettungspläne/Feuerwehrpläne
- Schulung von Brandschutzhelfern in Theorie und Praxis
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung Teil A, B, C
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Dokumentation von Begehungen im Brandschutz
- Meldung von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützung der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen von Beschäftigten im Brandschutz
- Kontrolle von Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege