Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG) §6 und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Beraten bei:
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen - Überprüfung der Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren